Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabe ohne Anwesenheit: So funktioniert die Vertretung

Das Wichtigste in Kürze

  • 1Wann eine Vertretung sinnvoll ist
  • 2Vollmacht und Absprachen
  • 3Dokumentation mit Fotos
  • 4Was der Dienstleister entscheidet – und was nicht

Wann eine Vertretung sinnvoll ist

Eine Wohnungsübergabe mit einem beauftragten Vertreter ist sinnvoll, wenn der Mieter oder Vermieter selbst nicht vor Ort sein kann – etwa wegen Krankheit, weiter Entfernung oder beruflicher Verpflichtung.

Auch wenn die Reinigung oder Endreinigung ohnehin an einen Dienstleister vergeben wurde, kann dieser gleichzeitig die Übergabe begleiten und dokumentieren. So werden zwei Schritte in einem Termin zusammengefasst.

Vollmacht und Absprachen

Wer jemanden zur Wohnungsübergabe bevollmächtigt, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht. Diese sollte klar benennen, welche Handlungen der Vertreter vornehmen darf – zum Beispiel das Protokoll unterschreiben und Schlüssel entgegennehmen.

Vor dem Termin sollten alle wesentlichen Punkte besprochen sein: Welche Mängel sind bekannt? Was soll der Vertreter prüfen? Wie sollen Fotos gemacht werden? Gibt es offene Fragen zur Kaution oder Endreinigung? Je klarer die Absprache, desto reibungsloser läuft der Termin.

Dokumentation mit Fotos

Wer nicht selbst dabei sein kann, ist auf eine gute Dokumentation angewiesen. Fotos jedes Raumes, jedes Mangels und jedes relevanten Details machen den Zustand der Wohnung nachvollziehbar – auch im Nachhinein.

Fotos sollten mit Zeitstempel aufgenommen und direkt nach dem Termin weitergeleitet werden. Das Protokoll wird idealerweise sofort unterschrieben und in Kopie an alle Beteiligten weitergegeben. So können keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden.

Was der Dienstleister entscheidet – und was nicht

Ein Dienstleister, der eine Wohnungsübergabe begleitet, kann den Zustand dokumentieren, das Protokoll ausfüllen und unterschreiben sowie Schlüssel übergeben. Was er nicht kann und nicht soll: rechtliche Entscheidungen für Sie treffen.

Fragen zur Kaution, zur Haftung für Schäden oder zu Forderungen des Vermieters bleiben Ihre eigene Angelegenheit. Der Vertreter liefert die Grundlage – Fotos, Protokoll, Beschreibungen – auf der Sie dann weiter entscheiden können.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Vollmacht?

Ja, wer Sie bei der Wohnungsübergabe vertritt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Diese muss klar benennen, zu welchen Handlungen der Vertreter berechtigt ist.

Bekomme ich die Fotos digital?

Ja, bei FL Immobilienservice erhalten Sie die Dokumentationsfotos digital. So können Sie den Zustand der Wohnung nachvollziehen, auch wenn Sie nicht vor Ort waren.

Wer entscheidet über die Kaution?

Die Kaution ist eine rechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter. Der Dienstleister dokumentiert den Zustand, kann aber keine rechtlichen Entscheidungen für Sie treffen.

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